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Elternbeirat

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Seine Aufgaben und Rechte sind gesetzlich geregelt. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. Er nimmt die Interessen der Eltern gegenüber der Schulleitung wahr und trägt Anliegen und Anregungen aus der Elternschaft vor.

Vertreter des Elternbeirates wirken an unserer Schule in der Schulkonferenz, im Verkehrsausschuss und im Essenausschuss mit.

Der Elternbeirat setzt sich aus den Elternvertretern und deren Stellvertreter aller Klassen an der Schule zusammen.  Diese wählen auf ihrer ersten Sitzung im neuen Schuljahr aus ihrer Mitte den Elternbeiratsvorstand. Der Elternbeiratsvorstand besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens einem Stellvertreter. Die Amtszeit beträgt an unserer Schule jeweils zwei Jahre.

Vorsitzender

Stefan Strauss

Stellvertreterinnen

Dr. Birgit Kolb-Büchner

Christina Rank

Kontakt

Wir stehen Ihnen gerne jederzeit unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung: Elternbeirat.bzm.gym(at)web.de

Aufgaben der Klassenpflegschaft

§ 57, SchGes, regelt die Aufgaben des Elternbeirats

Mindestens zweimal im Schuljahr werden alle Eltern zu einem Klassenpflegschaftsabend eingeladen. Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Klassenpflegschaftsabende stattfinden.

Zum 1. Pflegschaftsabend im neuen Schuljahr lädt am BZM Markdorf die Schulleitung innerhalb von sechs Wochen nach Schulbeginn ein.

In den Klassenstufen 5, 7, 9 und in der Jahrgangsstufe 1 werden am 1. Pflegschaftsabend des neuen Schuljahres von allen anwesenden Eltern ein Elternvertreter und sein Stellvertreter für jeweils zwei Jahre gewählt.

Scheidet ein Elternvertreter und/oder dessen Stellvertreter vorzeitig aus dem Amt aus, so wird auf dem ersten nachfolgenden Pflegschaftsabend der jeweilige Nachfolger gewählt.

Der im 2. Schulhalbjahr verbindlich stattfindende Pflegschaftsabend wird in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer vom Klassenelternvertreter festgelegt. Die Einladung erfolgt durch den Klassenelternvertreter.

Die Tagesordnungspunkte der jeweiligen Pflegschaftsabende werden von den Elternvertretern zusammen mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer zusammengestellt.

§ 56 im Schulgesetz regelt die Klassenpflegschaft

Elternsprechtag

Jährlich nach den Halbjahreszeugnissen gibt es einen Elternsprechtag für Klasse 5 und 6 sowie einen für Klasse 7 bis Jahrgangsstufe 1/2.

Die Eltern erhalten eine Einladung mit einer Liste für ihre Gesprächswünsche, die über ihre Kinder an die Lehrkräfte weitergereicht wird. Die Lehrkräfte tragen eine Sprechzeit von 10 Minuten in die Liste ein. Am Elternsprechtag hängt ein Raumplan und vor jedem Raum der Terminplan der entsprechenden Lehrkraft aus.

Der Unterstützungsfonds wurde im Oktober 2021 in den Förderverein integriert. Weitere Informationen hierzu erfahren Sie unter dem Punkt Förderverein.